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   FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09   

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https://dejure.org/2012,18677
FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09 (https://dejure.org/2012,18677)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.05.2012 - 1 K 1353/09 (https://dejure.org/2012,18677)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 1 K 1353/09 (https://dejure.org/2012,18677)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 23 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 2002, § 22 Nr 2 EStG 2002, § 23 Abs 3 S 1 EStG 2002, § 81 Abs 1 ZVG, § 90 Abs 1 ZVG
    Veräußerung eines von einem Erbbaurecht entlasteten Grundstücks - Zur Rechtsnatur eines Erbbaurechts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Erbbaurechts und anschließende Veräußerung des nun lastenfreien Grundstücks als "Spekulationsgeschäft"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Begriff des Veräußerungsgeschäfts bei Veräußerung eines mit einem zugunsten des Veräußerers selbst mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zum Begriff des Veräußerungsgeschäfts bei Veräußerung eines mit einem zugunsten des Veräußerers selbst mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1929
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Baden-Württemberg, 30.09.1992 - 14 K 81/91
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    Nach der so verstandenen Rechtsnatur eines Erbbaurechts stehen sich mit dem von den Klägern erworbenen Grundstück, das im Erwerbszeitpunkt mit einem noch lange Zeit Gültigkeit beanspruchenden Nutzungsrecht belastet war, und dem veräußerten Grundstück, das von dieser Belastung befreit war, Wirtschaftsgüter gegenüber, die nicht über die erforderliche Nämlichkeit im Sinne einer wirtschaftlichen Identität verfügen (a.A. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 30. September 1992, 14 K 81/91, EFG 1993, 233).

    Zwar stehen sich während der Dauer des Erbbaurechtsverhältnisses wechselseitige Leistungsverpflichtungen gegenüber, die auf die Nutzungsüberlassung des Erbbaugrundstücks einerseits und die Zahlung des Erbbauzinses andererseits gerichtet sind (so auch Urteil des Finanzgerichts Baden Württemberg vom 30. September 1992, 14 K 81/91, a.a.O.).

    In diesem Wert können wirtschaftlich betrachtet Anschaffungskosten des Grund und Bodens erkannt werden (a.A. Finanzgericht Baden-Württemberg vom 30. September 1992, 14 K 81/91, a.a.O.).

  • BFH, 23.08.2011 - IX R 66/10

    Privates Veräußerungsgeschäft bei einem Grundstück, wenn dieses zwischenzeitlich

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut ist auch dann noch (teilweise) gegeben, wenn ein unbebautes Grundstück parzelliert und eine Parzelle innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wird (BFH-Urteil vom 19. Juli 1983, VIII R 161/82, BStBl II 1984, 26) oder bei Aufteilung eines Hausgrundstücks innerhalb der steuerschädlichen Frist in veräußertes Wohnungseigentum (BFH-Urteil vom 23. August 2011, IX R 66/10, BFH/NV 2012, 94).

    Der Normzweck, nämlich Wertmehrungen aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen, also innerhalb der 10-jähigen "Spekulations"-Frist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen, der Einkommensteuer zu unterwerfen (BFH-Urteil vom 23. August 2011, IX R 66/10, a.a.O.), würde, auch wenn es dazu einer Spekulationsabsicht nicht bedarf und auf den Veräußerungsgrund nicht ankommt (BFH-Urteil vom 31. August 1994, X R 66/92, BFH/NV 1995, 391), durch die Einbeziehung des Werts des Erbbaurechts, unabhängig davon, ob man dieses als Wirtschaftsgut oder als bloßes Nutzungsrecht begreift, angesichts der deutlichen zeitlichen Überschreitung der "Steuerverstrickung" dieses Rechts verfehlt.

  • BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72

    Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    Für das Gebäude fehlt es an der erforderlichen Anschaffung (BFH-Urteil vom 30. November 1976, VIII R 202/72, BStBl II 1977, 384).

    In der Rechtsprechung ist ein Erbbaurecht als ein der Anschaffung unterliegendes neben dem Grundstück bestehendes selbständiges Wirtschaftsgut und jedenfalls bestimmte einmalige Aufwendungen für dessen Erwerb (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind im Unterschied zu Erbbauzinszahlungen als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" angesehen worden ( BFH-Urteile vom 30. November 1976, VIII R 202/72, a.a.O.; vom 04. Juni 1991, X R 136/87, BStBl II 1992, 70).

  • BFH, 08.06.1994 - X R 51/91

    1. Kosten für ein Erbbaurecht nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt - 2. Kein

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    zu Werbungskosten führen (so auch BFH-Urteil vom 08. Juni 1994, X R 51/91, BStBl II 1994, 779), es handelt es sich dabei aber nicht um Anschaffungskosten.
  • BFH, 13.04.2010 - IX R 36/09

    Grundstückstausch als Anschaffung - Identität zwischen angeschafften und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    Eine derartige Wertung obliegt dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz (BFH-Urteil vom 13. April 2010, IX R 36/09, BStBl II 2010, 792).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 65/02

    Absetzbarkeit von Erbbauzinsen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    Mit Urteil vom 23. September 2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159 hat der BFH darauf hingewiesen, dass es zwischen den Beteiligten eines Erbbaurechtsverhältnisses wie bei jeder anderen Nutzungsüberlassung zu einem Leistungsaustausch kommt, innerhalb dessen die Erbbauzinsen bei dem Grundstückseigentümer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht als Veräußerungsentgelt anzusehen sind.
  • BFH, 13.12.2005 - IX R 14/03

    Spekulationsgeschäft - Restitutionsanspruch (VermG) - Erwerb des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    Weil der Erwerb eines Restitutionsanspruchs als gegen eine Behörde auf Zuteilung von (Grundstücks-) Eigentum durch Verwaltungsakt gerichteter öffentlich-rechtlicher Anspruch der Anschaffung des von diesem erfassten Grundstücks gleichsteht, ist der entgeltliche Erwerb des Restitutionsanspruchs und die spätere Veräußerung des rückübertragenen Grundstücks als Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang eines nämlichen Wirtschaftsguts iSd § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a EStG anzusehen ( BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, IX R 14/03, BStBl II 2006, 513 m.w.N.).
  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82

    Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    Nämlichkeit zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut ist auch dann noch (teilweise) gegeben, wenn ein unbebautes Grundstück parzelliert und eine Parzelle innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wird (BFH-Urteil vom 19. Juli 1983, VIII R 161/82, BStBl II 1984, 26) oder bei Aufteilung eines Hausgrundstücks innerhalb der steuerschädlichen Frist in veräußertes Wohnungseigentum (BFH-Urteil vom 23. August 2011, IX R 66/10, BFH/NV 2012, 94).
  • BFH, 04.06.1991 - X R 136/87

    Steuerliche Behandlungen von Aufwendungen bei Erbbaurecht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    In der Rechtsprechung ist ein Erbbaurecht als ein der Anschaffung unterliegendes neben dem Grundstück bestehendes selbständiges Wirtschaftsgut und jedenfalls bestimmte einmalige Aufwendungen für dessen Erwerb (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind im Unterschied zu Erbbauzinszahlungen als Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht" angesehen worden ( BFH-Urteile vom 30. November 1976, VIII R 202/72, a.a.O.; vom 04. Juni 1991, X R 136/87, BStBl II 1992, 70).
  • BFH, 17.11.2004 - I R 96/02

    Übernahme bestehender dinglicher Belastungen keine Anschaffungskosten des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 02.05.2012 - 1 K 1353/09
    Seine Befugnisse als Eigentümer iSd § 903 BGB, das Grundstück unbeschränkt zu nutzen und andere von jeder Einwirkung auszuschließen, sind von vornherein begrenzt (BFH-Urteil vom 17. November 2004, I R 96/02, BStBl II 2008, 296 zur Frage der Bilanzierung eines erworbenen mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks m.w.N.).
  • BFH, 30.11.1999 - IX R 70/96

    Spekulationsgeschäft bei Floating-Rate-Notes

  • BFH, 26.01.2011 - IX R 24/10

    Zahlungen wegen der Ablösung eines Erbbaurechts als Anschaffungskosten oder als

  • BFH, 31.08.1994 - X R 66/92

    Wert der Eigenleistung bei Spekulationsgeschäften

  • BFH, 28.06.1977 - VIII R 30/74

    Abgabe des Meistgebots - Abtretung der Rechte - Zwangsversteigerung -

  • BFH, 11.01.1994 - IX R 90/92

    Erwerb eines Grundstücks mit Erbbaurecht - Geltendmachung von Erschließungskosten

  • FG Sachsen, 26.07.2007 - 3 K 438/04
  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11

    Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in

    Die Entscheidung ist demgemäß in der Folge sowohl von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung übernommen (vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 5. November 2003 - 1 K 57/02 -, juris; Sächsisches FG, Urteil vom 31. Mai 2005 - 6 K 1027/01 (Ez) -, juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 2. Mai 2012 - 1 K 1353/09 -, juris) als auch im Schrifttum begrüßt worden (vgl. Kunz, Zeitschrift für das Recht der Bauinvestoren, der Bauträger und Projektentwickler 2004, S. 83 f.; Moritz, Aktuelles Steuerrecht 2004, S. 155 ; Fischer, Kommentierte Finanzrechtsprechung, Fach 3, § 9 EStG 2/04; Fischer, Finanz-Rundschau 2004, S. 167 ).
  • BFH, 12.06.2013 - IX R 31/12

    Partielle" Nämlichkeit des Wirtschaftsguts; Annahme eines privaten

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1929 veröffentlichten Urteil statt.
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